Das Energieeffizienzgesetz.
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (kurz: EnEfG) wurde bereits im November 2023 beschlossen und es ist an der Zeit, ein erstes Fazit zu ziehen.
Welche positiven Auswirkungen hat das Gesetz bisher gezeigt?
Welche Herausforderungen sind aufgetreten?
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Rückblick
Das Ziel des EnEfG ist es, den End- und Primärenergieverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2008, um mindestens 26,5 % bzw. 39,3 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh pro Jahr der letzten drei Jahre verpflichtet, bestimmte Umsetzungspläne zu erstellen oder Energie- und Umweltmanagementsysteme einzuführen. Auch für öffentliche Stellen und Rechenzentren wurden entsprechende Vorgaben festgelegt.
Eine wichtige Frist ist der Juli 2025: Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Rechenzentren sowie Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ein Energie- und Umweltmanagementsystem implementiert haben. (wie berichtet)
Positive Entwicklungen
Bewusstsein für Handlungsbedarf
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat die Regierung vor allem eines erreicht: Es wurde ein flächendeckender, branchenübergreifender gesetzlicher Rahmen geschaffen, der die deutsche Wirtschaft und insbesondere die größten Energieverbraucher dazu verpflichtet, innerhalb klar definierter Fristen zu handeln. Gleichzeitig wurde das Bewusstsein geschärft, dass Handlungsbedarf nicht erst in der Zukunft besteht, sondern bereits jetzt. Auch Unternehmen, die derzeit noch nicht vom EnEfG betroffen sind, werden dadurch indirekt angespornt, sich frühzeitig mit Einsparmaßnahmen auseinanderzusetzen, bevor diese zur gesetzlichen Pflicht werden.
Kostensenkung und Förderung
Die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems ist mit gewissen Anschaffungskosten verbunden. Allerdings werden die Kosten für ein Energiedatenmanagementsystem wie „visual energy“ von der BAFA mit bis zu 45 % gefördert.
Zudem sind nicht alle KMU (kleine und mittlere Unternehmen) generell verpflichtet, aktiv zu werden. Die Verpflichtungen des EnEfG greifen erst ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh pro Jahr über die letzten drei Jahre. Wird diese Menge ausschließlich durch Stromverbrauch erreicht, lässt sich dies wie folgt berechnen: Bei einem Preis von 16 Ct/kWh, einschließlich Stromsteuer, ergeben sich jährliche Kosten von etwa 400.000 €. Dies verdeutlicht, dass bereits eine Energieeinsparung von 10 % zu erheblichen Kosteneinsparungen führt, wodurch sich der Aufwand für die Einführung eines Managementsystems schnell amortisiert. Durch das EnEfG haben Unternehmen somit die Möglichkeit, ihre Betriebskosten signifikant zu senken.
Definition der CO2-Träger der Unternehmen
Das Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen dazu, nicht nur den Stromverbrauch, sondern alle Energieträger in ihre Betrachtungen einzubeziehen. Dazu zählen neben Strom beispielsweise auch der Gasverbrauch in kWh und der Energieverbrauch des Fuhrparks. Diese umfassende Betrachtung stellt viele Betriebe vor neue Herausforderungen und zwingt sie, die größten CO2-Verursacher innerhalb des Unternehmens zu identifizieren. Gerade bei diesen Verursachern lassen sich oft die größten Einsparungen durch erste Effizienzmaßnahmen erzielen. Der Vorteil liegt darin, einen umfassenden Überblick über die gesamte Verbrauchsstruktur zu gewinnen und dadurch Einsparpotenziale gezielt benennen und nutzen zu können. Gerade mit einem System wie visual energy 5 können alle Energieträger individuell oder gemeinsam betrachtet und analysiert werden, sodass Einsparpotentiale nicht nur beim Strom erkannt und umgesetzt werden können.
Innovationsschub & Verbrauchsreduktion?
Es wird häufig betont, dass das EnEfG die Forschung und Entwicklung im Bereich der Energieeffizienz fördern wird. Ziel ist es, neue Technologien und Verfahren zu entwickeln, die eine effizientere Energienutzung ermöglichen. Nach weniger als einem Jahr ist es jedoch noch nicht möglich, ein entsprechendes Fazit zu ziehen. Wichtig bleibt, dass Forschungsprojekte weiterhin gefördert werden, um den Innovationsgeist und die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft, insbesondere im Energiesektor, zu sichern. Zudem kann derzeit noch keine verlässliche Aussage darüber getroffen werden, in welchem Umfang das EnEfG bereits zur Reduzierung des Energieverbrauchs beigetragen hat, da die Umsetzung der Maßnahmen noch erhebliche Planungs- und Projektierungszeit in Anspruch nehmen wird.
Herausforderungen
Wirtschaftliche Belastung
So wichtig das Thema Energieeffizienz auch ist, kommt die Verpflichtung zu handeln für viele Unternehmen zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Viele kämpfen noch mit den Nachwirkungen der Lieferschwierigkeiten und Preiserhöhungen der vergangenen Jahre. Die Umsetzung der Anforderungen des EnEfG erfordert oft erhebliche Investitionen in Infrastruktur und neue Technologien, was vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) eine große wirtschaftliche Belastung darstellt. Zusätzlich muss in jedem Unternehmen mindestens eine Person gefunden werden, die das Projekt intern betreut und sich – meist zusätzlich zur regulären Arbeit – in neue Themenfelder einarbeitet. Hinzu kommt, dass nicht jeder Betrieb die entstehenden Mehrkosten an seine Kunden weitergeben kann, was den wirtschaftlichen Druck weiter erhöht.
Bürokratischer Aufwand
Neben dem finanziellen Aufwand müssen die Unternehmen die Vorgaben des EnEfG gewissenhaft umsetzen. Dies erfordert umfangreiche Dokumentationen und Nachweise, die fristgerecht eingereicht werden müssen. Für viele Unternehmen stellt dies einen erheblichen zeitlichen Aufwand dar, der ohne zusätzliche personelle Ressourcen nur schwer zu bewältigen ist. Besonders herausfordernd ist der langfristige Aufwand, der nicht nur die Einrichtung und Erstellung der ersten Pläne umfasst, sondern auch die kontinuierliche Betreuung und Dokumentation der Maßnahmen. Hinzu kommt, dass viele Unternehmen aufgrund von Unsicherheiten oder fehlendem Wissen über ihre Betroffenheit oder Pflichten untätig bleiben. Diese Inaktivität erhöht das Risiko, Sanktionen zu erleiden, da Fristen und Vorgaben möglicherweise nicht eingehalten werden.
Überprüfung der Umsetzung
Gemäß § 10 des EnEfG ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) dafür zuständig, stichprobenartige Kontrollen bezüglich der Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen sowie der Umsetzungspläne für Energieeinsparmaßnahmen durchzuführen. Unternehmen können verpflichtet werden, innerhalb einer Frist von vier Wochen Nachweise vorzulegen, die elektronisch abgerufen werden müssen. Werden diese Fristen vorsätzlich oder fahrlässig nicht eingehalten, beispielsweise indem eine gesetzliche Maßnahme nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig umgesetzt wird, können Geldbußen von bis zu 100.000 € verhängt werden. Die Pflicht zur Umsetzung wird dadurch lediglich teuer in die Zukunft verschoben, jedoch nicht aufgehoben.
Fazit
Früher galt: Wenn ein Unternehmen zur Nachhaltigkeit oder zum Umweltschutz beitrug, etwa durch die Einführung eines Energiedatenmanagementsystems und entsprechender Maßnahmen, wurde es als Vorbild angesehen. Heute gelingt es vielen Unternehmen, diese Vorreiterrolle einzunehmen. Seit der Einführung eines Energie- und Umweltmanagementsystems können Kennzahlen leicht definiert und Einsparungen nachweislich ermittelt werden. Demgegenüber steht oft die Befürchtung, dass die langfristige Wettbewerbsfähigkeit von KMU durch hohe Investitionen beeinträchtigt wird, obwohl diese durch Einsparungen und Förderungen ausgeglichen werden können.
Die Hauptbelastung für Unternehmen liegt darin, dass sie in Vorleistung gehen müssen, um in Systeme oder Maßnahmen zu investieren, die sie zuvor nicht berücksichtigt haben. Dennoch ist der finanzielle Anreiz klar: entweder durch Einsparungen oder durch Strafzahlungen. Daher kann das EnEfG sowohl positiv als auch negativ bewertet werden. Interessant wird sein, ob die angestrebte Reduzierung des End- und Primärenergieverbrauchs tatsächlich in der erwarteten Höhe erreicht wird.
Ihr Simon Tempelmeier
Geschäftsführung
KBR GmbH