2025: Durch gezieltes Energiemanagement Fristen einhalten, Kosten senken und Wettbewerbsfähigkeit sichern
Liebe Leserinnen und Leser,
die wirtschaftliche Lage ist angespannt, die Energiepreise schwanken weiterhin und geopolitische Unsicherheiten wirken sich zunehmend auf Lieferketten und Versorgungssicherheit aus. Gleichzeitig verstärken sich regulatorische Anforderungen und gesellschaftlicher Druck, die Klimaziele ernsthaft umzusetzen. Unternehmen stehen mehr denn je unter Zugzwang, ihren Energieverbrauch nicht nur zu senken, sondern auch resilienter und unabhängiger zu gestalten.
Seit dem Inkrafttreten des neuen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) treten weitreichende Pflichten für Unternehmen in Kraft – insbesondere für energieintensive Betriebe. In Kombination mit steigenden CO₂-Preisen, der Reform der Netzentgelte und neuen Anforderungen an die Gebäudeautomation ergibt sich ein komplexes Geflecht aus Chancen, Herausforderungen und Handlungsdruck.
In diesem Fachbericht zeigen wir Ihnen, was die neue Realität für Sie bedeutet:
Welche Gesetze für Sie relevant sind, wie Sie Ihre Energieeffizienz gezielt verbessern – und wie Sie durch intelligentes Energiemanagement langfristig Kosten senken und Ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern können. Nutzen Sie 2025 als Wendepunkt für eine zukunftssichere Energiestrategie!

1. Die Grundlagen: Normen für professionelles Energiemanagement
DIN EN ISO 50001 – Das Fundament des Energiemanagements
Die DIN EN ISO 50001 bildet die zentrale Grundlage für die Implementierung von Energiemanagementsystemen (EnMS). Diese Norm hilft Unternehmen, ihren Energieverbrauch systematisch zu überwachen und zu reduzieren, wodurch sowohl Betriebskosten gesenkt als auch die Umweltbelastung (CO2) verringert wird. Ab Mitte Juli 2025 müssen Unternehmen, deren jährlicher Energieverbrauch 7,5 GWh übersteigt, ein Energiemanagementsystem (EMS) nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem (UMS) implementiert haben – gemäß dem Energieeffizienzgesetz (EnEfG). Ebenfalls können sich Unternehmen nach dieser Norm zertifizieren lassen, um bestimmte steuerliche Umlage-Reduzierungen zu erhalten.
DIN EN ISO 50005 – Einstiegshilfe für KMU
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellt die ISO 50005 einen vereinfachten Einstieg in das Energiemanagement dar. Diese Norm hilft KMUs dabei, ein Energiemanagementsystem zu implementieren, ohne die Komplexität der ISO 50001 zu durchlaufen. Für KMUs ist diese Norm ein Leitfaden, keine Verpflichtung.
DIN EN 16247 – Einstieg in Energieaudits
Für Unternehmen, die nicht mehr zu den kleinen und mittelständischen Unternehmen gehören und die kein zertifiziertes EnMS oder UMS nach EMAS betreiben, ist die Durchführung von Energieaudits nach der DIN EN 16247 verpflichtend. Diese Norm dient als Grundlage für die Einführung der ISO 50001 und hilft dabei, Effizienzpotenziale zu identifizieren.
DIN EN 17463 (VALERI) – Wirtschaftlichkeit bewerten
Mit der VALERI-Norm können Unternehmen die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen bewerten. Unternehmen, die mehr als 10 GWh/Jahr verbrauchen, sind verpflichtet, ihre Effizienzmaßnahmen nach dieser Norm nachzuweisen. Sie ergänzt zudem weitere Gesetze: So sollen diese im Rahmen von ISO 50001, EnSimiMaV, EnFG und BECV ihre Bemühungen nachweisen und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen umsetzen.
2. Gesetzliche Vorgaben: Was 2025 wichtig ist
Mit dem Jahr 2025 enden wichtige Übergangsfristen und es treten verschiedene neue gesetzliche Anforderungen in Kraft, die Unternehmen zur Umsetzung von Energiemanagementsystemen verpflichten und die Energieeffizienzsteigerung vorantreiben. Die wichtigsten Gesetze im Überblick:
Energieeffizienzgesetz (EnEfG):
Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 7,5 GWh/Jahr müssen gemäß EnEfG bis Juli 2025 ein EnMS oder UMS eingeführt und Energieeinsparmaßnahmen umgesetzt haben. Mit der zertifizierten Software visual energy können Sie alle Maßnahmen zur Energieeinsparung effizient nachverfolgen und dokumentieren.
Gebäudeenergiegesetz (GeG):
Ab 2025 müssen Unternehmen gemäß GeG mit Klima-, Heizungs- und Lüftungsanlagen mit einer Nennleistung von über 290 kW in Neubauten auf eine moderne Gebäudeautomation setzen. Alternativ kann in Bestandsgebäuden ein Energiemanagementsystem (EnMS) implementiert werden, da in diesen ein System mit digitaler Energieüberwachungstechnik mit kontinuierlicher Überwachung vorgeschrieben wird. Ziel dieser Regelung ist es, die Energieeffizienz signifikant zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken, sodass Unternehmen künftig den steigenden Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeinsparung gerecht werden. Wie Sie dies im Detail umsetzen, erfahren Sie unter Punkt 4.
Energieaudit- bzw. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G):
Nach dem EDL-G sind Unternehmen, die nicht als Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gelten, zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits verpflichtet – sofern ihr Jahresverbrauch 500 MWh übersteigt und kein zertifiziertes Energiemanagementsystem (EnMS) besteht. Mit unseren Softwarelösungen erfassen Sie die erforderlichen Auditdaten effizient und werten sie direkt in der Anwendung aus.
Energiefinanzierungsgesetz (EnFG):
Stromkostenintensive Unternehmen können gemäß EnFG von Umlagenbegrenzungen profitieren, wenn sie ein EnMS oder UMS implementieren und Effizienzmaßnahmen durchführen. Beispielsweise die KWK-Umlage oder die Offshore-Netzumlagen können durch die Durchführung bestimmter Maßnahmen reduziert werden.
Carbon-Leakage-Verordnung (BECV):
Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 10 GWh/Jahr können hohe CO₂-Kosten zurückerstattet bekommen, wenn sie ein EnMS oder UMS einführen. Mit KBR behalten Sie Ihre CO₂-Daten jederzeit im Blick und können sicherstellen, dass Sie alle relevanten Vorgaben erfüllen.
3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und StromNEV – Flexibilität wird gefördert
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und die damit verbundene Reform der Industrienetzentgelte durch die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) fordern Energieversorger auf, eine netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen einzusetzen. Zudem soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Unternehmen ihren Energieverbrauch flexibel an die Schwankungen anpassen. Unternehmen, denen dies gelingt, können von niedrigeren Netzentgelten und anderen finanziellen Anreizen profitieren. Im Gegenzug riskieren Unternehmen, die diese Flexibilität nicht umsetzen, höhere Kosten. Wir haben bereits in der Vergangenheit über diesen Prozess geschrieben. Nach aktuellem Stand bleiben die derzeit gültigen Regelungen der StromNEV bis 2028 in Kraft, danach werden die atypische Netznutzung und das individuelle Netzentgelt in ihrer aktuellen Form abgeschafft. Für Netzbetreiber gilt: Sie müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen Ihrer Kunden wie Wärmepumpen oder Ladesäulen überwachen und den Verbrauch in Echtzeit anpassen.
4. Steigende Energiepreise: So reagieren Sie richtig
Die kontinuierliche Erhöhung von Energieabgaben und Umlagen hat die Energiekosten 2025 nochmals spürbar ansteigen lassen. Hier einige zentrale Veränderungen:
- Die §19 StromNEV-Umlage ist auf 1,558 ct/kWh gestiegen (2024: 0,643 ct/kWh).
- Die Offshore-Netzumlage erhöht sich auf 0,816 ct/kWh (2024: 0,656 ct/kWh).
- Die CO₂-Abgabe steigt von 45 Euro/t auf 55 Euro/t CO₂.
Um diesen Entwicklungen zu begegnen, müssen Unternehmen noch stärker auf Energieeffizienzmaßnahmen, eigene Energieerzeugung und moderne Technologien setzen.
Als Ihr Partner im Energiemanagement bietet KBR Ihnen innovative Lösungen, um Ihre Energieeffizienz zu steigern und Ihre Kosten zu optimieren. Unser Ziel ist, Ihnen alle Werkzeuge an die Hand zu geben, die Ihr betriebliches Energiemanagement benötigt – modular und perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasst. Das ist unser 360° Ansatz. Um Ihre Kosten gering zu halten, empfehlen wir Ihnen für 2025 folgendes:
Messen Sie die Energieflüsse an allen relevanten Stellen in Ihrem Unternehmen, an denen Energie erzeugt oder verbraucht wird. Dazu benötigen Sie Messtechnik – möglichst präzise, flexibel und modular. KBR unterstützt Sie nicht nur mit entsprechender Hardware, sondern auch bei der Erstellung eines individuellen Messkonzepts.
Haben Sie Ihren Energieverbrauch jederzeit im Blick und erkennen Sie Effizienzpotenziale: Hier hilft Ihnen ein Energiedatenmanagementsystem wie visual energy. Die Software wurde 2025 erneut vom TÜV Süd für DIN EN ISO 50001 zertifiziert und verschafft Ihnen vollständige Transparenz über Ihren Energieverbrauch. Sie stellt Ihnen zahlreiche Analysemethoden zur Verfügung und glänzt mit durchdachten Funktionen.
Managen Sie Ihre Last intelligent und flexibel: Das Energiewirtschaftsgesetz belohnt Unternehmen, die ihren Energiebezug aus dem Stromnetz jederzeit anpassen können. Hier hilft Ihnen ein Lastmanagementsystem wie multimax. Verwendet Ihr Unternehmen beispielsweise Speicher oder Eigenerzeugungsanlagen, können Lastspitzen hierüber reduziert werden.
Versuchen Sie, Ihren Energiebezug zu senken: Im Rahmen steigender Energiekosten profitieren Sie von jeder eingesparten Kilowattstunde. Hierbei spielt auch Blindleistung eine Rolle: Unsere Blindstromkompensationanlagen in Kombination mit Netzanalysatoren sparen nicht nur Energie, sondern helfen Ihnen auch, durch eine bessere Netzqualität Ihre Anlagen zu schonen oder gar Ausfälle zu vermeiden.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Implementierung von EnMS, der Nutzung von Fördermitteln und der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise seit 1976, um Ihre Energiestrategie für 2025 und darüber hinaus zukunftssicher zu gestalten. Wir beraten Sie gerne!
Ihr Jonas Klaus
Technischer Redakteur
KBR GmbH
KBR & bwh-energy – das Power-Duo für Energie und Effizienz!
Mit bwh-energy an unserer Seite bieten wir Ihnen ein ganzheitliches Energiemanagement – wirtschaftlich, förderfähig und zukunftssicher:
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Ob Beratung, Planung, Antragstellung oder Umsetzung – wir denken Energiemanagement ganzheitlich und praxisnah. So wird aus Pflicht echte Wirtschaftlichkeit.