Normen sind meist sehr trockene, schwer zu lesende Texte. Heute schauen wir uns in der VDE AR-N-4110 den Punkt 5.5 Blindleistungsverhalten an.
Sie enthält die technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Mittelspannungsnetz und deren Betrieb. Viele Netzbetreiber haben diese Anwenderregel als ihre „Technischen Anschluss-Bedingungen“ (TAB) übernommen und eventuell durch eigene Zusätze angepasst.
Schauen wir uns jetzt den Bereich Blindleistungsverhalten mal genauer an. Bei den Änderungen zur Vorversion sind uns drei Punkte besonders aufgefallen:
- Die kapazitive Blindleistungsaufnahme ist generell unzulässig
- Der Verschiebungsfaktor cos φ hat sich von 0,9 auf 0,95 erhöht
- Falls ein Anschlussnehmer die geforderten Werte nicht einhalten kann, muss er eine ausreichend dimensionierte Anlage zur Kompensation der Blindleistung einbauen

Was bedeutet dies in der Praxis? Mittlerweile gibt es Gebäudeanschlüsse, beispielsweise von Bürogebäuden, die eine kapazitive Blindleistung aus dem Netz entnehmen – was nicht mehr zulässig ist. Die Lösung ist eine induktive Blindstromkompensation mit Induktivitäten oder eine elektronische Kompensation. Für die Planung können Sie gerne einen unserer bundesweiten Vertriebsingenieure ansprechen.
Im Bereich des einzuhaltenden cos φ von 0,95 kann der Netzbetreiber darauf bestehen, dass dieser erreicht werden muss. Dies ist im Übrigen unabhängig davon, ob der Energieversorger die Blindarbeit berechnet.
Der cos φ muss an dem Übergabepunkt (Zähler) ausgeregelt werden. Dies bedeutet, dass dieser auf der Mittelspannung gemessen werden müsste. Um den Einbau eines eigenen, und zudem teuren Messfelds zu verhindern, hat sich KBR eine smarte Lösung einfallen lassen: In dem Regler multicompD6 kann die benötigte Blindleistung des Trafos bei Leerlauf und Volllast programmiert werden. Er berücksichtigt diese nun nicht nur auf der Niederspannung, sondern auch je nach Belastung die induktive Blindleistung des Trafos. Somit muss keine Mittelspannungsmessung für die Regelung aufgebaut werden – ganz schön clever.
Was in der Norm ebenfalls auffällt, ist die Tatsache, dass die Blindleistung in Abhängigkeit der Wirkleistung in 15-Minuten-Mittelwerten zu erfassen ist. Dies wird in der Praxis derzeit weder so ausgeregelt noch abgerechnet. Erfasst und berechnet wird der cos φ -Mittelwert über einen Monat.
Ein weiterer in der Norm zu beachtender Punkt ist die Regelung der Blindleistung in Anlagen, in denen Energie ausschließlich bezogen wird. Blindleistungskompensation muss über den cos φ geregelt werden. Bei einer Einzelkompensation muss diese mit den Verbrauchsgeräten ein- bzw. ausgeschaltet werden. Ein Kondensator, der unabhängig von einer Last an das Netz angeschlossen ist, ist nicht erlaubt.
Übrigens: Elektroplaner nehmen für die Auslegung der Blindstromkompensationsanlage diese Norm als Grundlage.