(Bundesanstalt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle)
In Modul 3 der Förderung werden Ihre Anstrengungen zur nachhaltigen Reduzierung Ihrer Energie unterstützt. Die maximale Förderung beträgt 15 Millionen Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Folgende Produkte können Sie sich fördern lassen:
- Energiemanagement-Software
- Messtechnik und Stromwandler
- Inbetriebnahme und Schulungskosten
- Anlagen zur Blindstromkompensation
- Anlagen zur Energieoptimierung (Lastspitzenreduzierung)
Verschenken Sie kein Geld – Reduzieren Sie Ihre Stromkosten und lassen sich dies fördern. Energieeffizienz hat keinen Preis – sondern nur eine Rendite.