Energie­effizienz­gesetz: Das Sprungbrett in eine nachhaltige Zukunft

Mit intelligenten Lösungen Energieeffizienz leicht gemacht

Chancen, Herausforderungen und Lösungen

Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Am 21. September 2023 hat der Deutsche Bundestag das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verabschiedet – eine bedeutende Neuerung, die Unternehmen, Rechenzentren und öffentliche Einrichtungen in die Pflicht nimmt, ihren Energieverbrauch zu reduzieren.

Eine wichtige Frist ist der Juli 2025: Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Rechenzentren sowie Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh ein Energie- und Umweltmanagementsystem implementiert haben.

Doch keine Sorge, es geht hier nicht nur um neue Vorschriften und Regeln, sondern auch echte Chancen! Durch die Einführung effizienter Energiemanagementsysteme können nicht nur Energiekosten gesenkt werden, sondern es eröffnet sich auch die Möglichkeit, durch nachhaltige Maßnahmen das Unternehmensimage zu stärken und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Die Kombination aus Kostenreduzierung und Umweltschutz wird heute mehr denn je geschätzt. Es ist die Gelegenheit, Ihr Unternehmen zukunftssicher und umweltbewusst zu gestalten.

Wer ist betroffen?

Große Unternehmen

  • Unternehmen mit mehr als 7,5 GWh Energieverbrauch pro Jahr:
    Verpflichtung zur Implementierung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (EnMS).
  • Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh Gesamtendenergieverbrauch:
    Erforderlich ist die Dokumentation und öffentliche Bekanntmachung von Energieeffizienzmaßnahmen.
  • Mittels einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß den Richtlinien der DIN EN 17463, wird vorgegeben welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen.

Rechenzentren

  • Ab 200 kW Nennanschlussleistung muss ein EnMS eingeführt werden.
    Ab 2026 müssen neu in Betrieb genommene Rechenzentren Abwärme nutzen oder mindestens die Erzeugung von mindestens 10 % wiederverwendbarer Energie nachweisen (ab 2028 20 %).
  • Ab Januar 2024 muss 50 % des bezogenen Stroms aus erneuerbaren Energien stammen (ab 2027 sogar 100 %).
  • Die Maßnahmen müssen in einem öffentlichen Register veröffentlicht und Kunden über den spezifischen Verbrauch informiert werden.

Öffentliche Einrichtungen

  • Einrichtungen mit mehr als 1 GWh Endenergieverbrauch pro Jahr müssen ein EnMS einführen und jährlich eine Energieeinsparung von 2 % erreichen.
Übersicht Energieeffizienzgesetz. Welche Unternehmen sind betroffen inklusive Paragrafen und eventueller Bußgelder

Was zählt alles zum Endenergieverbrauch?

Im Rahmen des Energieeffizienzgesetzes ist es unerlässlich, alle Energieverbraucher innerhalb des Unternehmens umfassend zu betrachten und zu erfassen. Es legt besonderen Wert darauf, dass neben dem Stromverbrauch, auch alle anderen Energieträger und Medien berücksichtigt werden. Dazu zählt unter anderem auch der Fuhrpark. Die lückenlose Dokumentation und Führung eines Energiedatenmanagementsystems ist daher von zentraler Bedeutung, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und empfindliche Bußgelder zu vermeiden.

Icons Energieeffizienzgesetze

Welche Energien müssen Sie im Blick haben?

  • Heizöl
  • Flüssiggas
  • Erdgas
  • Braun- und Steinkohle
  • Otto- und Dieselkraftstoffe
  • Kerosin
  • Biomasse Holz
  • Pellets
  • Biogas
  • Biodiesel
  • Wasserstoff
  • Strom
  • Fernwärme und -kälte

Achtung! Konsequenzen bei Missachtung von Vorgaben: Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 100.000 €. Um das zu vermeiden, ist es unerlässlich, ein korrektes, vollständiges und vor allem fristgerecht geführtes EnMS zu führen.

Detailliertere Informationen zum Gesamtendenergieverbrauch gibt es in der Veröffentlichung des BAFA.

Welche Chancen und Herausforderungen bietet das Energie­effizienz­gesetz?

Chancen

  • Kostenreduktion durch Investitionen: Das Energieeffizienzgesetz fördert wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Energieeinsparung, die sich oft schnell amortisieren. Besonders attraktiv sind die Förderquoten des BAFA von bis zu 45 % für Energiedatenmanagementsysteme. Die Möglichkeit, Fördermittel zu erhalten, erleichtert den Einstieg in die Optimierung der Energieeffizienz und trägt dazu bei, die Rentabilität zu steigern.
  • Positives Image durch Nachhaltigkeit: Unternehmen, die sich als Vorreiter in der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit positionieren, profitieren von einem erheblichen Imagegewinn. Umweltbewusstsein und nachhaltiges Handeln gewinnt in der Öffentlichkeit stark an Bedeutung und wird auch für Zertifizierungen aller Art immer wichtiger. Proaktives Handeln ist hier ein Vorteil der Wettbewerbsfähigkeit.
  • Erhöhte Transparenz und bessere Kontrolle: Durch die Einführung eines strukturierten Energiemanagementsystems kann der Energieverbrauch genau überwacht und Einsparpotenziale aufgedeckt werden. Durch die gezielte Analyse können die entsprechenden Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen werden. Die Transparenz ermöglicht es, ineffiziente Bereiche zu erkennen und zu optimieren. Ein gut implementiertes Energiedatenmanagementsystem sorgt so für eine bessere Kontrolle und eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Abläufe.

Herausforderungen

  • Finanzielle Belastung durch Investitionen: Die Einführung der neuen Maßnahmen ist zunächst mit finanziellen Investitionen verbunden. Die Energieinfrastruktur muss modernisiert bzw. angepasst werden, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden. Die Investition ist kurzfristig eine wirtschaftliche Belastung, bietet jedoch langfristig die Möglichkeit Kosten deutlich zu reduzieren.
  • Personeller Aufwand und Schulung: Die bürokratische Umsetzung bindet Zeit und personelle Ressourcen. Es ist notwendig, sich intensiv mit den neuen Vorschriften auseinanderzusetzen, um alles korrekt umzusetzen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter ausreichend geschult sind und die neuen Prozesse effizient verwaltet werden.
  • Überprüfung der Umsetzung: Das BAFA ist für die stichprobenartige Kontrolle zuständig. Hier werden die Energie- und Umweltmanagementsysteme sowie die Umsetzungspläne  für Energieeinsparmaßnahmen geprüft. Innerhalb einer Frist von vier Wochen müssen Unternehmen die Nachweise so vorlegen, dass diese elektronisch abgerufen werden können. 

Anforderungen erfüllen mit der Energie­daten­management-Software visual energy

Dashboard Energiedatenmanagementsystem

Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Energieeffizienzstrategie liegt in der präzisen Erfassung und Analyse Ihrer Energieverbraucher. Nur so können Sie gezielt Maßnahmen entwickeln, um den Energieverbrauch zu senken und dabei Kosteneinsparungen zu realisieren. Ein gutes Energiedatenmanagement wie visual energy ist dabei unverzichtbar!

Wie Energie­daten­management Ihr Unternehmen voranbringt:

  • Echtzeit-Überwachung: Verknüpfen Sie Maßnahmen direkt mit Ihren Messstellen und überwachen Sie den Fortschritt in Echtzeit
  • Normgerechte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Mit der Analyse nach DIN EN 17463 stellen Sie sicher, dass Ihre Investition langfristig wirtschaftlich ist.
  • Vielseitige Integration: Unser EDM visual energy integriert problemlos bestehende Messgeräte und Systeme – egal, von welchem Hersteller – und minimiert so die Investitionskosten.

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Das Energieeffizienzgesetz stellt Unternehmen, Rechenzentren und Behörden vor zahlreiche Herausforderungen. Mit visual energy bietet KBR eine zuverlässige Unterstützung bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, sich umfassend über die Vorteile von visual energy zu informieren und lassen Sie sich von uns beraten. Profitieren Sie von über 20 Jahren Erfahrung und einer Lösung, die speziell an Ihre Anforderungen angepasst wird.

Unsere Experten stehen jederzeit zur Verfügung, um die individuellen Anforderungen zu besprechen und eine maßgeschneiderte Lösung zu entwickeln.

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