Hinweis­geber­system

Hinweisgebersystem

Hinweis­geber­schutz­gesetz (HinSchG)

Informationen zu unserem Postfach Hinweis@kbr.de

Aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) vom 02.07.2023 bieten wir unseren Mitarbeitenden, Lieferanten und Kunden als neuen Service eine Kontaktmöglichkeit über unsere Homepage an. Darüber können Sie Hinweise auf gesetzliche oder ethische Missstände oder Fehlverhalten in unserem Unternehmen geben.

Hierunter fallen z. B. Verstöße gegen geltendes Recht oder gegen Unternehmensrichtlinien, wie z. B. der Missbrauch von Daten sowie Korruption oder Verstöße gegen Vorschriften der Arbeitssicherheit.

Die Meldung kann Verhaltensweisen von allen Beschäftigten und/oder von Dritten (externen Geschäftspartnern oder Dienstleistern) betreffen, die mit gesetzlichen Vorschriften, Unternehmensrichtlinien oder betrieblichen Regelungen nicht übereinstimmen oder gegen diese verstoßen.

Diese Möglichkeit kann dann genutzt werden, wenn andere Wege über Vorgesetzte oder andere Ansprechpartner fehlgeschlagen sind und/oder Sie Nachteile für sich beim Aufdecken des Verstoßes befürchten. Damit können Sie künftig eine vertrauliche geschützte Meldung abgeben.

Hinweisgebersystem / Whistleblower system

Was können Sie tun?

Werden Sie Zeuge eines Missstandes, bekommen Sie entsprechende Situationen auch nur beiläufig mit, oder werden von einem Kollegen oder Vorgesetzten zu einer bestimmten Handlung gedrängt, können Sie über unseren Meldeweg eine vertrauensvolle und geschützte Meldung abgeben.

Wie kann die Meldung abgegeben werden?

Senden Sie eine E-Mail an Hinweis@kbr.de

Wie wird meine Meldung weiterbearbeitet?

Die Bearbeitung Ihres Hinweises erfolgt zunächst durch das interne Compliance-Team des Unternehmens unter Wahrung der Vertraulichkeit und wird dann ausschließlich an die Geschäftsführung zur Kenntnis und zur weiteren Bearbeitung mit dem Ziel, eine entsprechende Folgemaßnahme zum Abstellen des Missstandes zu beschließen, übergeben. Die Identität des Hinweisgebers wird ebenfalls nur an diese Stellen weitergegeben. Jeder ernsthafte Hinweis wird geprüft und bearbeitet. 

Macht der Hinweisgeber Angaben zur Person, erfolgt eine Herausgabe der angemeldeten Angaben inklusive Namen der Betroffenen an andere Stellen durch KBR nur dann, wenn dies durch Gerichte oder Behörden erzwungen wird oder der Betroffene eingewilligt hat.

Mit freundlichen Grüßen

KBR EnergyManagement GmbH

Haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie gerne direkt Kontakt mit uns auf oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.