Update zu Förderungen:
Förderungen von Energiedatenmanagement, Blindstromkompensation Messtechnik und energienahen Dienstleistungen.
Seit dem 15.02.2024 können wieder Förderanträge gemäß Modul 3 (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software) des BAFA gestellt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende des Jahres 2023 wurde die Bearbeitung von Fördermittel-Anträgen vorübergehend gestoppt. Dieser Stopp ist nun wieder aufgehoben.
Welche KBR-Produkte sind nun wieder förderfähig?
- visual energy als ISO 50001 zertifizierte Energiedatenmanagement-Software
- Messtechnik in direktem Bezug zu visual energy
- Blindstromkompensationsanlagen, die in visual energy über den multicomp-Regler eingebunden und gesteuert/geregelt werden
- Energienahe Dienstleistungen in Verbindung mit der Inbetriebnahme/Umrüstung von visual energy
In welcher Höhe sind diese KBR-Produkte förderfähig?
- Kleine Unternehmen (KU): bis zu 45 %
- Mittlere Unternehmen (MU): bis zu 35 %
- Große Unternehmen (GU): bis zu 25 %
Diese Größen beziehen sich auf einen Förderzuschuss von maximal 20 Mio. € über alle Förderanträge des Antragstellers. Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht.
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