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Neuestes Update: Förderungen 2024

Update zu Förderungen:

Förderungen von Energiedatenmanagement, Blindstromkompensation Messtechnik und energienahen Dienstleistungen.

Seit dem 15.02.2024 können wieder Förderanträge gemäß Modul 3 (Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software) des BAFA gestellt werden. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende des Jahres 2023 wurde die Bearbeitung von Fördermittel-Anträgen vorübergehend gestoppt. Dieser Stopp ist nun wieder aufgehoben.

Welche KBR-Produkte sind nun wieder förderfähig?

  • visual energy als ISO 50001 zertifizierte Energiedatenmanagement-Software
  • Messtechnik in direktem Bezug zu visual energy
  • Blindstromkompensationsanlagen, die in visual energy über den multicomp-Regler eingebunden und gesteuert/geregelt werden
  • Energienahe Dienstleistungen in Verbindung mit der Inbetriebnahme/Umrüstung von visual energy

 

In welcher Höhe sind diese KBR-Produkte förderfähig?

  • Kleine Unternehmen (KU): bis zu 45 %
  • Mittlere Unternehmen (MU): bis zu 35 %
  • Große Unternehmen (GU): bis zu 25 %

 

Diese Größen beziehen sich auf einen Förderzuschuss von maximal 20 Mio. € über alle Förderanträge des Antragstellers. Die Förderhöhe ist abhängig von der Größe des Unternehmens. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren Durchführung auf einer gesetzlichen Verpflichtung oder behördlichen Anordnung beruht.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Förderungen?

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