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Ergänzung zum Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

Gesamtendenergieverbrauch umfasst alle Energieträger – inklusive Fuhrpark.

Wie bereits im November-Newsletter berichtet, betrifft das Energieeffizienzgesetz unter anderem Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mindestens 2,5 GWh über die letzten drei Jahre. Ab dieser Schwelle sind Unternehmen dazu verpflichtet, Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen zu dokumentieren. Diese Maßnahmen müssen dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gemäß DIN EN 17463 umgesetzt werden. In Gesprächen mit unseren Kunden haben wir festgestellt, dass es zudem noch einen wichtigen Punkt gibt, der bis jetzt kaum jemandem bewusst ist: Unter dem eben erwähnten Gesamtendenergieverbrauch werden nicht nur der Strom, sondern alle Energieträger inklusive des gesamten Fuhrparks, Gas, Wärme uvm. einbezogen.

 

Den Beitrag gibt es auch als PDF zum Download.

 

Dadurch ist der Anteil der betroffenen Unternehmen deutlich größer. Welchen Anteil die Betrachtung aller Energieformen in einem Unternehmen ausmachen kann, wird durch die folgenden Diagramme deutlich. Gerade für Kraftstoffe wie Diesel, bei dem der Heizwert bei ca. 10 kWh pro Liter liegt, lässt sich dies anschaulich für den PKW eines Außendienst- oder Service-Mitarbeiters hochrechnen.

 

Beispiel

Ein PKW hat einen geschätzten Verbrauch von 5,5 Litern Diesel pro 100 km. Im Außendienst wird angenommen, dass der PKW 40.000 km im Jahr fährt. Das ergibt einen Gesamtenergieverbrauch von 22.000 kWh pro Jahr.

Wird dies auf den gesamten Fuhrpark hochgerechnet und zusätzlich Gas für die Heizung uvm. einbezogen, entsteht ein für das Unternehmen entsprechend höherer Gesamtendenergieverbrauch, als wenn nur der vom Energieversorger bezogene Stromverbrauch betrachtet worden wäre. Das Ergebnis ist in folgendem Kreis-Diagramm deutlich zu erkennen:

EnEfG 1 Kreisdiagramm Gesamtendenergie

 

Auffällig ist, dass der Fuhrpark im Jahr 2023 mehr als die Hälfte der verbrauchten Energie einnimmt. Durch diese Berücksichtigung ergibt sich ein Gesamtendenergieverbrauch, der die reine Strom-Betrachtung deutlich übersteigt. Wie zu erkennen ist, ist der Gas-Anteil sehr gering und spielt im Vergleich nur eine untergeordnete Rolle.

 

Zwischenfazit zum Energieeffizienzgesetz

Durch das EnEfG sind auch Unternehmen betroffen, die einen Strombedarf von unter 2,5 GWh pro Jahr haben. Richtig ist die Betrachtung des Gesamtendenergieverbrauchs, der alle Medien, wie beispielsweise Kraftstoffe (Fuhrpark) oder Gas berücksichtigt. Hier gilt leider kein Schutz durch Unwissenheit, wie es die Bußgelder in Höhe von bis zu 100.000 € erkennen lassen. Diese können u.a. ausgesprochen werden, wenn ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem nicht richtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig eingeführt wird.

Das Wissen über die gesetzlichen Anforderungen ist nun das eine, doch wie werden die Verbräuche plausibel erfasst und in das geforderte Energiedatenmanagementsystem übertragen, um sie nachhaltig zu optimieren, und das medienübergreifend?

 

Voraussetzung des Energiedatenmanagement-Systems

Diese Frage wird am einfachsten mit der ersten Anforderung an ein Energiedatenmanagement-System beantwortet. Das System muss verschiedene Medien erfassen und auswerten können, sowohl getrennt als auch in einer Analyse zusammengeführt. Ein System, das dafür spezialisiert ist, ist visual energy von KBR.

Auch ist es wichtig, dass verschiedenste Messtechnik in das Energiedatenmanagementsystem eingebunden werden kann. Von Klasse-A-Messgeräten bis hin zu einfachen Zählern. Egal, ob digitale Impulse, analoge Signale, verschiedene Bus-Protokolle wie Modbus über RS 485 oder über TCP/IP, M-Bus uvm. Da ist es ebenfalls von Vorteil, wenn bereits bestehende Messtechnik durch geeignete Messaufnehmer oder Kommunikations-Gateways übernommen werden kann.

Doch trotz der Einbindung der verschiedensten Kommunikations-Protokolle und Messtechnik bleibt eine Möglichkeit oft unbeachtet: Der Fuhrpark.

 

Fuhrpark und Fahrzeugdaten mobil erfassen

Für eine Betrachtung der Fuhrparkdaten gibt es keine Zähler, die über eine Gebäude-Messtechnik eingebunden werden können. Dennoch gibt es zwei Arten, wie die Tank-, Lade- und Verbrauchsdaten erfasst werden können:

  1. Über die monatlichen Abrechnungsdaten des Tankkarten-Dienstleisters.
  2. Über eine App, die die Werte von Spritmenge und km-Stand in das EDM überträgt.

 

Bei erster Option fehlt meist die Information der gefahrenen Kilometer. Das Ziel, die Verbesserung des Verbrauchs, ist dadurch schwer zu kontrollieren. Zudem müssen die Daten abschließend händisch und korrekt in das Energie- oder Umweltmanagementsystem eingetragen werden. Kurzgefasst: Eine Fehlerquelle folgt auf die Nächste.

EnEfG 2

 

Einfacher und sicherer ist die Verbrauchserfassung über die mobile App. Mit dieser wird der Tankvorgang mit Tankmenge in Litern oder Lademenge in kWh und dem aktuellen Kilometerstand eingegeben. Dies mag zu Beginn mühsam erscheinen, doch werden die „mühsamen“ 20 Sekunden pro Eingabe schnell zur Gewohnheit – und im System zu plausiblen Live-Daten. Diese bilden die Grundlage für ein funktionierendes Energiedatenmanagementsystem, das Verbesserungspotentiale aufdecken und die Energieeffizienz erhöhen wird.

Im System visual energy werden aus den in der App angegebenen Daten automatisiert die Verbrauchsdaten pro km und die verbrauchte Energiemenge berechnet. Gerade letztere kann in Summe mit den weiteren erfassten KFZ-Verbrauchern schnell zu einem Gesamtendenergieverbrauch des Unternehmens hinzugezogen werden oder für sich betrachtet werden. Kommt es dennoch zu einem Fehler bei der Eingabe, so können die Daten bearbeitet und korrigiert werden.

Kurzum: Für das Energieeffizienzgesetz stellt diese Erfassung ein wichtiges Tool dar und die daraus erfolgenden plausiblen und umfänglichen Daten bilden die Grundlage für die Antwort auf die Frage: Bin ich vom Energieeffizienzgesetz – durch den Verbrauch aller Energieverbraucher – betroffen, oder nicht?

EnEfG 3

 

Fazit

Durch das EnEfG sind für Unternehmen ab einem gewissen Verbrauch aller Endenergieverbraucher bestimmte Maßnahmen zu ergreifen. Um alle Endenergieverbräuche korrekt zu erfassen, empfiehlt es sich, ein Energiedatenmanagement-System einzusetzen, das den Verbrauch aller Medien korrekt und plausibel abbilden kann. Ohne ein Energiedatenmanagementsystem ist der Zeitaufwand höher und die Einsparung erheblich geringer.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Das Energiedatenmanagementsystem visual energy von KBR ist vonseiten des BAFA nach Modul 3 mit bis zu 45 % förderfähig.

 

Ergänzung,Energieeffizienzgesetz

Ihr Simon Tempelmeier

Produktmanagement KBR GmbH

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